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   BVerwG, 06.09.1988 - 1 D 142.87   

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BVerwG, 06.09.1988 - 1 D 142.87 (https://dejure.org/1988,6760)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1988 - 1 D 142.87 (https://dejure.org/1988,6760)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1988 - 1 D 142.87 (https://dejure.org/1988,6760)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 D 31.86

    Disziplinamaßnahmen gegen einen Beamten

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 D 142.87
    Ein Beamter, der sich über die Dienstleistungspflicht in einem solchen Ausmaß hinwegsetzt, offenbart ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeiten einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst die disziplinare Folge sein muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 D 31.86 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Bei Verletzungen in zeitlicher Hinsicht sieht die fachgerichtliche Rechtsprechung erst bei einem längeren (mehrmonatigen) vorsätzlichen ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst regelmäßig die Höchstmaßnahme als verwirkt an (vgl. BVerwG, DÖD 1978, S. 208; BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 1 D 142/87 -, JURIS; Claussen/Janzen, a.a.O., Einleitung D Rn. 8b).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06

    Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung

    Entscheidend ist, wie auch der damalige Verteidiger des Beamten zutreffend vorgetragen hat, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - BVerwG 1 D 142.87 - zu § 81 BDO, auch Urt. v. 06.12.1988, BVerwGE 81, 32 Rn. 10, Beschl. v. 19.12.1994, NVwZ 1995, 893; BGH, Urt. v. 10.05.2005, NJW 2005, 2086).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 DB 11.99

    Verlust der Dienstbezüge eines Postbeamten wegen schuldhaften Fernbleibens vom

    Bei schriftlich einzulegenden Rechtsbehelfen ist handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt erforderlich, sofern der Urheber der Erklärung einwandfrei aus dem Schriftstück hervorgeht (Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 D 142.87 -).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 1 D 113.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbahnbeamten wegen Fernbleibens vom Dienst

    Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (ständige Rechtspr., so Urteile vom 6. September 1988 - BVerwG 1 D 142.87 - vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 109.86 - ; vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - ).
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